In Bars und Lounges ist die Testpflicht schon in Kraft

Das Innenministerium klärt darüber auf, dass die Verpflichtung zur Durchführung von Überprüfungen im Zusammenhang mit dem Covid-Zertifikat für den Zugang zu Bars, Lounges, Sporträumen bereits in Kraft getreten ist, während sie für Restaurants erst am 1. September in Kraft tritt.

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