Die Regierung hat im Ministerrat den Beschluss gebilligt, der die Möglichkeit der Rückkehr von Menschen vorsieht, die sich außerhalb ihrer gewöhnlichen Aufenthaltsinsel befinden.
Laut dem Amtsblatt vom 20. April gelten diese Maßnahmen für Personen, die sich aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen außerhalb ihrer Heimatinsel befinden, da Flüge und Seeverbindungen aufgrund der Ausrufung des Ausnahmezustands verboten sind.
Dem Dokument zufolge müssen alle Personen in dieser Situation beim städtischen Zivilschutzdienst der Gemeinde, in der sie sich befinden, einen Antrag stellen. Dieser umfasst Unterlagen oder andere Nachweise, die ihren üblichen Wohnort sowie Daten und Gründe für die Reise auf die Insel belegen, auf der sie sich befinden.
Personen auf Inseln, auf denen positive Fälle von Covid-19 festgestellt wurden, dürfen nur dann auf die Inseln ihres gewöhnlichen Aufenthaltsortes zurückkehren, wenn das Gesundheitsministerium der Insel oder Gemeinde, auf der sie sich aufhalten, erklärt hat, dass ihre Verbringung kein Risiko der Verbreitung der Krankheit birgt, indem es einen obligatorischen Labortest mit negativem Ergebnis durchgeführt.
Jedoch kann diese Genehmigung mit der Auferlegung zusätzlicher Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit einhergehen, insbesondere mit dem Erfordernis einer Quarantäne, sei es zu Hause oder an einem geeigneten Ort, gegebenenfalls auf der Bestimmungsinsel.
Personen auf Inseln, auf denen keine positiven Fälle von Covid-19 festgestellt wurden, können auf die Inseln ihres gewöhnlichen Aufenthalts zurückkehren, sofern sie eine positive Stellungnahme des Gesundheitsministeriums der Insel, auf der sie sich aufhalten, erhalten.
Derselben Quelle zufolge werden die Kosten der Reisen grundsätzlich von den Parteien selbst getragen, wobei die Ministerien für Tourismus und Verkehr sowie für Seewirtschaft mit den Luft- oder Seetransportunternehmen Kontakt aufnehmen, um den Rücktransport zu gewährleisten.


