Die Regierung hat beschlossen, den landesweiten Notstand im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie bis zum 30. November zu verlängern. Nach dem offiziellen Bulletin von diesem Donnerstag, dem 30. Oktober, bleiben Tanzveranstaltungen in Nachtclubs je nach der epidemiologischen Entwicklung bis zum 1. Dezember verboten.
Dem Dokument zufolge bleiben die Maßnahmen für den Betrieb von Einrichtungen, in denen alkoholische Getränke konsumiert werden, d.h. Bars, Terrassen, Gaststätten, Sporthallen und andere kommerzielle Einrichtungen, sowie für öffentliche, sportliche und kulturelle Aktivitäten gemäß dem Beschluss Nr. 78/2021 vom 30. Juli in Kraft.
Die Regierung hält das Verbot von Tanzveranstaltungen aufrecht, insbesondere in Diskotheken, Clubs und anderen Einrichtungen, die jedoch als Lounge-Bars betrieben werden können, sofern sie dafür eine ordnungsgemäße Genehmigung haben.
Daher sind Tanzveranstaltungen in den genannten Räumen ab dem 1. Dezember nur noch gegen Vorlage einer gültigen COVID-19-Bescheinigung mit vollständigem Impfschutz erlaubt.
Die Räumlichkeiten bleiben landesweit geschlossen und öffentliche Veranstaltungen, Feste und alle anderen Aktivitäten auf der Straße sind verboten, wenn sie unter Bedingungen stattfinden, die die Kontrolle des Zugangs, die Überprüfung des Zertifikats oder die Erklärung des negativen COVID-19-Tests und die Einhaltung der Gesundheitsvorschriften nicht gewährleisten.
Nach der bereits in Kraft getretenen Entschließung ist das Tragen von Masken in öffentlichen Einrichtungen und auf öffentlichen Straßen weiterhin Pflicht.


